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Mittelständische Unternehmen beraten wir bei allen Arten der Umstrukturierung oder Reorganisation von Unternehmen. Bei der Planung und Umsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen für Unternehmen, auch im Zusammenhang eines Unternehmenskaufs oder von Outsourcing, erarbeiten wir Konzepte mit und ohne Zwischenschaltung einer Beschäftigungsgesellschaft. Auch beraten wir Sie in Fragen des Changemanagements sowie der Neugestaltung der aktuellen Geschäftsprozesse und Ausrichtung Ihrer betrieblichen Strukturen.
Bei Re- und Umstrukturierungsmaßnahmen sind Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften erforderlich, um einen Interessenausgleich und Sozialplan oder einen Haustarifvertrag auszuhandeln. In dieser Verhandlungssituation vertreten wir Sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit dieser Maßnahmen.
Die Aufgaben von Führungskräften sind oftmals komplex. Regelmäßig unterliegen sie zudem einem besonderen Spannungsfeld. Wir unterstützen und beraten sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte bei der Gestaltung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern und Führungskräften, die die Basis für eine langjährige positive Zusammenarbeit bilden. Wir beraten auch bei der Beendigung und Kündigung von Anstellungsverträgen von Unternehmen mit ihren Geschäftsführern oder leitenden Angestellten.
Der Betriebsrat ist die betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Ihm stehen weitreichende Mitbestimmungs- und Gestaltungsrechte zu. Wir unterstützen Sie in der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat beispielsweise bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen sowie der notwendigen Anhörung vor Einstellungen oder Kündigungen von Mitarbeitern.
Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfordert die Bindung von Know-how-Trägern. Beides ist für ein Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Wir wissen, wie vertrauliche Informationen rechtlich gesichert werden können. Wir unterstützen Sie bei der strafrechtlichen Verfolgung in Fällen des Diebstahls von Betriebsgeheimnissen durch Mitarbeiter (Betriebsspionage) sowie beim Schutz vor Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern. Auch helfen wir Ihnen, Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.
Jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit dem Abschluss eines Anstellungsvertrags. Wir gestalten und überprüfen Arbeitsverträge und passen diese an die jeweils von Ihnen gewünschte aktuelle Situation unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung an. Im Rahmen des außergerichtlichen Trennungsmanagements erstellen und überprüfen wir für Sie auch die hierfür notwendigen Abwicklungs- und Aufhebungsverträge. In jeder Situation erhalten Sie von uns die für Sie passenden und individuell maßgeschneiderten Lösungen.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellt regelmäßig sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Herausforderung dar. Auf dieses Trennungsmanagement sind wir spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwehr einer Kündigung, immer auch unter Beachtung des maßgeblichen Sonderkündigungsschutzes sowie den vorab durchzuführenden Verfahren (wie z. B. Anhörung des Betriebsrates oder Zustimmung des Integrationsamts), somit während des gesamten Trennungsprozesses.