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Familienrecht - Fachanwälte

Rechtsanwälte Stangier Regel Borchard

GeschäftsfelderFamilienrecht
unsere spezialistinnen für familien­recht

Scheidung

Die Scheidung ist ein gerichtliches Verfahren vor dem Familiengericht, in dem die Ehe aufgelöst und der Versorgungsausgleich, somit die Rentenansprüche, geregelt werden. Der Antragsteller muss zwingend anwaltlich vertreten sein. Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung braucht der Antragsgegner keinen eigenen Anwalt. Wir übernehmen die anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht und regeln mit Ihnen darüber hinaus auch alle Scheidungsfolgesachen.

Unterhalt

Unterhaltsansprüche regeln die wirtschaftliche Sorge des finanziell Stärkeren gegenüber dem finanziell Schwächeren. Trennungsunterhalt kann bereits unmittelbar nach der Trennung verlangt werden. Gleiches gilt für Kindesunterhalt. Aus diesem Grund sollte im Falle einer Trennung nicht abgewartet werden, bis das Scheidungsverfahren läuft. Ansprüche auf Unterhalt sind unverzüglich nach der Trennung mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen des Unterhaltsrechts sowohl auf Seiten des zur Leistung Verpflichteten als auch des Unterhaltsberechtigten.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist für Unternehmer und Freiberufler ein zwingendes Instrumentarium zur Absicherung des Unternehmens als Vermögenswert. Gerade im Güterrecht erlaubt die Vertragsfreiheit hohe Flexibilität in der Gestaltung der Vermögensverhältnisse innerhalb einer Ehe.

Wir beraten und konzipieren zeitgemäße, innovative und steueroptimierte Eheverträge. Die enge Abstimmung mit gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Themen bieten wir in unserer Kanzlei aus einer Hand.

Zugewinn

Der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall ist eine hochkomplexe Angelegenheit, die ohne kompetente fachliche Beratung oft zum Verlust erheblicher Vermögenswerte führen kann. Ein besonderes Augenmerk ist insoweit dann geboten, wenn Unternehmenswerte zum Vermögen der Ehegatten gehören. Aufgrund der wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei können wir unsere Mandanten gerade in diesen Fallkonstellationen strategisch effizient und wirkungsvoll beraten.

Scheidungsfolgen­vereinbarung

In unserer familienrechtlichen Beratungspraxis streben wir grundsätzlich eine gütliche Einigung über alle mit einer Scheidung verbundenen Themen an. Sowohl außerhalb eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens als auch vor Gericht können die Folgen einer Ehescheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Unsere Fachanwältin verfügt über langjährige Erfahrung auch als Mediatorin und hat aus diesem Grund eine besondere Kompetenz im Konfliktmanagement.

Elterliche Sorge

Die gemeinschaftliche elterliche Sorge bleibt in der Regel auch im Falle einer Trennung als solche bestehen. Am Kindeswohl orientiert kann es im Einzelfall aber geboten sein, die Übertragung der elterlichen Sorge auf nur ein Elternteil ganz oder teilweise zu beantragen. Wir beraten umfassend in enger Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen behördlichen Stellen www.baden-baden-elternkonsens.de.

Elternunterhalt

In den Fällen, in denen die Sozialämter für die Pflegekosten der Eltern aufkommen, besteht unter Umständen eine Zahlungspflicht für die Kinder. Wir prüfen die entsprechenden Bescheide auf deren Rechtmäßigkeit und klären im Vorfeld darüber auf, wie eine Inanspruchnahme durch kluge strategische Entscheidungen vermieden werden kann.

SRB Kooperation 2023