SRB Anwälte
Rechtsanwälte Stangier Regel Borchard
Ralf
Regel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ralf Regel
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Seine tägliche Praxis umfasst:
- Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen
- Outgesourcte arbeitsrechtliche Rechtsabteilung für Unternehmen
- Arbeitsrechtliche Betreuung von Unternehmen bei Re- und Umstrukturierungen, Betriebs-übergängen und Outsourcing
- Beratung bei der Planung und Umsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen für Unternehmen mit und ohne Zwischenschaltung einer Beschäftigungsgesellschaft
- Beratung von Unternehmen im kollektiven Arbeitsrecht bei Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen
- Beratung bei der Arbeitsvertragsgestaltung
- Beratung und Vertretung im Rahmen des außergerichtlichen Trennungsmanagements
- Beratung und Vertretung im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen
- Betreuung und Beratung von Führungskräften von der Begründung bis zu der Beendigung der Dienstverträge (Geschäftsführer, Leitende Angestellte)
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern bei Auseinandersetzungen und Haftungsfragen
- Beratung bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
- Vertretung von Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern im Bereich des Arbeitsstrafrechts (z. B. bei Arbeitszeitverstößen, Know-how-Verletzung, illegale Arbeitnehmerüberlassung etc.)
Lebenslauf
- geboren 1963 in St. Wendel (Saar)
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes 1983–1989
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Saarbrücken am Lehrstuhl für Finanz- und Steuerrecht 1986–1992
- Referendariat beim OLG Saarbrücken 1989–1992, Schwerpunkt Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt seit 1993
- Tätigkeit in Wirtschaftskanzlei 1993–1994
- Tätigkeit in überörtlicher mittelständischer Wirtschaftskanzlei 1994–2008
- 9/2008: Kanzleigründung SRB