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Bereits am 2. März 2016 hat das Bundeskabinett die Neufassung des neuen Bauvertragsrechts beschlossen. Die aktuelle Entwicklung zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/03022016_Kabinett_Bauvertragsrechts.htm
Das Gesetz wird mit großer Wahrscheinlichkeit noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Der endgültige Gesetzestext steht allerdings noch nicht fest, da nach der letzten Expertenanhörung noch weitere Änderungensvorschläge diskutiert und eingearbeitet werden.
In jedem Fall wird das neue Recht die bisherigen Regelungen im Werkvertragsrecht revolutionieren. Das Gesetz wird künftig – anders als bisher – besondere Vertragstypen für das Bauvertragsrecht, den Verbraucherbauvertrag, den Architekten- und Ingenieurvertrag sowie den Bauträgervertrag enthalten. Allein die Schaffung neuer Vertragstypen auf gesetzlicher Ebene stellt nach übereinstimmender Meinung vieler Experten eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Gesetzeslage dar, denn das vorhandene Werkvertragsrecht wird als zu starr und damit ungeeignet für die komplexen rechtlichen und tatsächlichen Probleme eines Bauvorhabens angesehen.
Der aktuelle Stand des Entwurfes ist nachzulesen im Referentenentwurf der Bundesregierung.
Wir informieren Sie weiterhin über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahren und werden, sobald sich die endgültige Fassung des Gesetzestextes abzeichnet, Schulungen zu diesem Quantensprung anbieten.
Dr. Michael Borchard
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht