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Bei der Entscheidung über eine Umgangsregelung kommt nicht nur dem Wohl der Kinder, sondern auch ihrem Willen eine wesentliche Rolle zu. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 3 UF 144/20).
Es hat ein Wechselmodell abgelehnt, weil es dem Wunsch der Kinder Widersprach. Im konkreten Fall leben zwei Kinder bei der Mutter und haben regelmäßigen Umgang mit ihrem Vater. Das reichte diesem jedoch nicht aus: Er stellte sich daher ein wöchentliches Wechselmodell vor: in dem Umgangsverfahren sprachen sich Mutter und die beiden Kinder dafür aus, die Regelung allerdings so zu belassen, wie sie war: mit Erfolg. Die bestehende Regelung entspreche dem Kindeswohl am besten, so die Richter. Beide Kinder hätten einen reifen und sehr verständigen Eindruck gemacht. Sie hätten ausdrücklich erklärt, dass sie eine Änderung nicht wünschten. Das Gericht war überzeugt, dass es den Kindern, die unter dem Konflikt ihrer Eltern unzweifelhaft litten, am ehesten gerecht würde, wenn sie ihren Willen schlicht respektierten.
Claudia Peuker
Rechtsanwältin
Mediatorin