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Die Bundesregierung will regeln, dass zum Elternunterhalt nur noch Kinder mit hohem Einkommen verpflichtet werden können. Demnach sollen nur noch diejenigen für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt bezahlen, die mindestens 100.000,00 € im Jahr verdienen. Diese Änderung kommt einer Abschaffung des Elternunterhalts gleich.
Ziel ist es, die oftmals starke Belastung von Familien, deren Angehörige pflegebedürftig sind, abzuwenden. Bundessozialminister Hubertus Heil verweist in diesem Zusammenhang auf die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen. Die Entlastung von einem Großteil der Bevölkerung hat im Umkehrschluss zur Folge, dass Gemeinden stärker belastet werden. Mit einer Anzahl von rund 800.000 Pflegebedürftigen vollstationär in Heimen und etwa 2.100,00 € monatlicher Kosten in Heimen in Baden-Württemberg wird deutlich, wie hoch die Belastung für die Kommunen werden dürfte.
Für die Umsetzung hat das Bundeskabinett das Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Sofern Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen, ist mit einem Inkrafttreten am 01. Januar 2020 zu rechnen.
Lukas Maxa LL.M. (Krakau)
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin