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Das Erbrecht ist ein besonders spannendes Rechtsgebiet für den Vertragsgestalter. Im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Erbrecht vorgibt sind enorme Gestaltungsspielräume gegeben, die es ermöglichen, auf die individuellen Wünsche und Vorstellungen des Mandanten und der Mandantin im Hinblick auf die Vermögensnachfolge einzugehen. Besonders interessant ist die Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht. Das Zusammenspiel zwischen gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Gestaltung ist für die sichere Rechtsnachfolge von erheblicher Bedeutung. So bietet die Zusammenarbeit des gesellschaftsrechtlichen Teams bestehend aus den Rechtsanwälten Hanno Stangier und Johannes Grote mit dem Erbrechtler die perfekte Ausgangslage, um optimale Gestaltungen zu erreichen. Auch das Zusammenspiel mit dem familienrechtlichen Referat von Frau Rechtsanwältin Claudia Peuker gewährleistet die ideale Abstimmungen zur Lösung diffiziler Fragestellungen im familiären Bereich.
Rechtsanwalt Dr. Borchard rechnet damit, dass die Voraussetzungen zur Erteilung des Fachanwaltstitels im Laufe des ersten Halbjahres 2023, nach Abschluss des aus 120 Unterrichtsstunden mit sechs Klausuren bestehenden Lehrgangs und der Dokumentation der erforderlichen Fälle, vorliegen werden.
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