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Das gemeinsame Haus ist für viele ein Traum. Kaufen Paare ohne Trauschein, eine Immobilie, sollten sich die Partner aber gegenseitig absichern.
Der Grund: Wenn ein Partner stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge.
Das heißt: Erben werden zunächst alle Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, egal ob gemeinsame oder nicht. Leben keine gemeinsamen Nachkommen, geht das Erbe an die Kinder aus der ersten Ehe oder die Eltern des Verstorbenen. Wurde die Immobilie gemeinsam gekauft, dann fällt der Anteil des Erblassers also an dessen Angehörige. Der überlebende Partner muss die Erben oft auszahlen. Unverheiratete Paare sollten für solche Fälle vorbauen, indem sie ein Testament machen oder einen Erbvertrag schließen. Darin könnten sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und so den eigenen Anteil an der Immobilie dem Partner beim Ableben übertragen. Nur eigene Abkömmlinge haben dann noch einen Pflichtteilsanspruch.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin