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Streiten sich Eltern darüber, ob das Kind der coronabedingten schulischen Notbetreuung teilnimmt, kann das Gericht einem Elternteil die Entscheidung übertragen. Auf so einen Beschluss des Amtsgerichts Aachen weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) hin.
In dem Fall lebten die Eltern getrennt und teilten sich das Sorgerecht. Die beiden Söhne lebten bei der Mutter, die sie zur schulischen Notbetreuung anmeldete. Der Vater war strikt dagegen, und die Sache landete vor Gericht. Die Mutter darf das entscheiden, beschlossen daraufhin die Richter.
Unter normalen Umständen dürfe der betreuende Elternteil das einfach allein entscheiden. Doch angesichts von Corona und der Ablehnung des Vaters wurde die Sache zu einer „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“. In einem solchen Fall kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Kinder trotz eingeschränkten Schulbetriebs gefördert und beaufsichtigt würden. Die Notbetreuung sei der elterlichen Betreuung vorzuziehen.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin