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Wenn der Konflikt zwischen den Eltern so tiefgreifend ist, dass eine offene Eskalation während des Ereignisses zu befürchten ist, kann einem umgangsberechtigten Elternteil die Teilnahme an der Einschulung des Kindes untersagt werden.
Über ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 2 UFH 2/21) berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Im konkreten Fall hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder, der Vater ein Umgangsrecht von zwei Stunden wöchentlich in Begleitung des Kinderschutzbunds. Während des Beschwerdeverfahrens dagegen äußerte der Mann den Wunsch, an der Einschulungsfeier des einen Kindes teilzunehmen. Die Mutter weigerte sich. Das Gericht gab der Mutter recht. Es sah die Gefahr, dass die familiäre Belastung in die Veranstaltung hineingetragen werde. Gerade bei einem so emotionalen Ereignis wie der Einschulung müssten Kinder vor einer Eskalation geschützt werden.
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin