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Wer glaubt, bei einem Versorgungsausgleich finanziell auch etwas vom Lebensarbeitszeitkonto seines Ex-Partners zu bekommen, geht leer aus. Denn solche Zeitwertkonten dienen nicht der Altersvorsorge.
Ein Lebensarbeitszeitkonto wird bei einem Versorgungsausgleich anlässlich einer Scheidung nicht berücksichtigt. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins hin.
In dem konkreten Fall ging es um das Lebensarbeitskonto eines Mannes, der im Jahr 2019 geschieden wurde. In den Versorgungsausgleich wurde das Konto nicht einbezogen. Diese Verfahrensweise bestätigte das Gericht. Ein beim Arbeitgeber geführtes Lebensarbeitskonto sei ein Zeitwertkonto, heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts. Zeitwertkonten-Regelungen dienten in erster Linie dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer vergütete und sozialversicherte Auszeiten zu ermöglichen – also Zeiten, in denen der Arbeitsnehmer von der Arbeitsleistung bei fortlaufender Entlohnung freigestellt ist. Zeitwertkonten dienten damit nicht der Altersversorgung, sondern der Finanzierung einer Freistellungsphase im laufenden Arbeitsverhältnis.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin