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Für verheiratete Paare bieten Eheverträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögens- und Unterhaltsfragen für die Zukunft verlässlich zu regeln.
Inhalt eines Ehevertrages
In einem Ehevertrag können Eheleute vielgestaltige Vereinbarungen treffen, die den Versorgungsausgleich, den nachehelichen Unterhalt, das Recht der Namensführung und das Güterrecht betreffen.
Vorteile eines Ehevertrages
Mit einem Ehevertrag setzen Sie an die Stelle unbestimmter gesetzlicher Regelungen Ihre eigenen Vorstellungen für Ihre Ehe und erhalten die Möglichkeit, die Rechtsfolgen der Ehe Ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen.
Wer sollte einen Ehevertrag schließen?
Ein Ehevertrag bietet sich für künftige Eheleute an, um Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen von Gesetzesänderungen zu vermeiden. Doch auch während einer Ehe kann jederzeit ein Ehevertrag geschlossen oder geändert werden, auch um sich an veränderte Gegebenheiten anpassen zu können.
Die Ausarbeitung derartiger Eheverträge, die individuell nach den Bedürfnissen der Mandanten gestaltet werden, ist Schwerpunkt sämtlicher bei uns tätiger Anwälte im Familienrecht.
Gründe für einen Ehevertrag
Ein Ehevertrag gilt Vielen als wenig romantisch. Dennoch bedeutet ein Ehevertrag Sicherheit für beide Parteien und ermöglicht die notwendige Gestaltungsfreiheit, um den individuellen Regelungsbedürfnissen der Parteien gerecht zu werden.
Gesetzliches Leitbild
Die gesetzlichen Regelungen zur Ehe sind weitgehend auf einen Standartfall zugeschnitten: Der Gesetzgeber geht von zwei bislang ledige Menschen, die beide über keinen Immobilienbesitz verfügen und verfügen werden. Sie nennen in etwa das gleiche Vermögen ihr Eigen. Zudem planen beide, nach der Geburt eines Kindes bald wieder eine Vollzeitbeschäftigung als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer aufzunehmen, wie sie sie bereits zuvor ausgeübt haben. Tatsächlich treffen diese Annahmen jedoch nur auf eine kleine Teilmenge aller Ehen zu.
Die bestehende Ehe im politischen Wandel
Hinzu kommt, dass das Familienrecht und insbesondere das Eherecht sich in einem dynamischen Wandel befinden. Neuen und veränderten politischen Vorstellungen des Gesetzgebers wird Rechnung getragen. Angenommen, die Situation junger Eheleute entsprach vor zehn Jahren dem gesetzlichen Leitbild, so bedeutet das nicht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Fall einer Trennung dieselben bleiben. Versorgungsansprüche können sich beispielsweise mit kurzen Fristen für einen „Bestandsschutz“ für die Übergangszeit grundlegend geändert haben.
Ehevertrag im Interesse beider
Durch einen Ehevertrag können beide Partner in vielen Bereichen regeln, was sie für richtig und gerecht erachten. Auch sich verändernden Umständen wird durch einen Ehevertrag Rechnung getragen: Die Verhältnisse in einer Ehe, insbesondere wenn sie viele Jahre besteht, wandeln sich. Ziele der Partner verändern sich ebenso wie der Vermögensbestand, der sich nicht immer auf beiden Seiten gleichermaßen entwickelt.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen umfangreiche Beratung zu dem – vielleicht nur vordergründig wenig romantischen – Thema Eheverträge an.
Grenzen von Eheverträgen
Grundsätzlich steht es den Partnern aufgrund der Vertragsfreiheit frei, von den gesetzlichen Regelungen durch individuelle Vereinbarungen abzuweichen. Um eine offensichtlich einseitige Lastenverteilung und Benachteiligung einer Partei zu verhindern, wurden von der Rechtsprechung Grenzen dieser Vertragsfreiheit entwickelt.
Unsere fundierte rechtsanwaltliche Beratung mit Blick auf die individuellen Verhältnisse der Mandanten berücksichtigt in diesem Zusammenhang den Betreuungsunterhalt, den Krankheits- und Altersunterhalt sowie den Versorgungsausgleich, den Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und vieles mehr.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin