Sie verwenden einen veralteten Web-Browser. Bitte aktualisieren Sie ihren Web-Browser für ein besseres Internet-Erlebnis.
Der Versorgungsausgleich regelt im Falle einer Scheidung den gegenseitigen Ausgleich von Anwartschaften, auch Anrechte genannt, auf Rentenzahlungen als Versorgung im Alter oder aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit. Insbesondere die Basis für die Zahlung einer künftigen Altersrente ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig.
Grundsatz des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung
Der Versorgungsausgleich infolge einer Scheidung sieht vor, dass die Ehepartner während der Ehe erwirtschaftete Versorgungsanwartschaften jeweils gegenseitig hälftig beanspruchen können. Im Falle der Scheidung steht daher den Ehegatten grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleich der Anrechte zu. Dies bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Monat vor Zustellung eines Scheidungsantrags bei dem Antragsgegner. Nach der Scheidung hat jeder Ehegatte eigene Leistungsansprüche gegen die beteiligten Versorgungsträger. Von großer Bedeutung ist das für einen Ehegatten, der sich während der Ehe um die Betreuung der Kinder gekümmert hat. Dieser Partner konnte häufig keine oder nur eine geminderte Versorgung schaffen. Komplexe Abgrenzungsfragen können sich beispielsweise im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und Direktversicherungen ergeben. Auch (zeitweise) im Ausland tätige Ehegatten bedürfen wegen des Versorgungsausgleichs kompetenter Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Bei älteren Betroffenen kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs dazu führen, dass Witwen- und Witwerrenten verloren gehen, somit nur der Rentenversicherer entlastet werden würde. In einem solchen Fall weisen unsere beratenden Anwälte im Familienrecht auf die Problematik hin und raten gegebenenfalls aus finanziellen Gründen von einer Scheidung ab.
Versorgungsausgleich bei Eintritt in die Rente
Klärungsbedarf besteht aber auch häufig beim Eintritt ins Rentenalter im Bereich des Versorgungsausgleichs, da ein Teil des Ausgleichs in einigen Fällen erst zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann.
Änderungen in der Bewertung oder rechtliche Veränderungen
Die rechtliche Statuierung des Versorgungsausgleichs im Falle einer Scheidung ist mehr als 40 Jahre alt. Eine grundlegende Reform erfolgte mit der Schaffung des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersorgungsausgleichsG).
Rechtliche Änderungen oder Änderungen in der Bewertung von Anwartschaften machen gegebenenfalls eine spätere Überprüfung der ursprünglichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich notwendig. In vielen Fällen, in den Betriebsrenten beim Versorgungsausgleich einbezogen waren, kann sich ein Anspruch auf eine insgesamt neue Durchführung des Versorgungsausgleichs ergeben. Dieses zu beurteilen ist Aufgabe der Fachanwälte für Familienrecht unserer Kanzlei.
Private Altersvorsorge
Die zunehmende Bedeutung der eigenen Absicherung im Alter und der Vielfältigkeit von Versorgungsmodellen bedingt, dass Verfahren zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung sorgfältig und fachkundig begleitet werden sollten. Dies gilt auch nach Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersorgungsausgleichsG).
Versorgungsausgleich und Vereinbarungen
Grundsätzlich wird der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung als notwendiges Verbundsverfahren von Amts wegen vom Gericht durchgeführt. Individualvertragliche Vereinbarungen der Ehepartner über den Versorgungsausgleich sind aber möglich. Diese sollten sehr gut überlegt werden. Insbesondere gilt es, Wechselwirkungen des Versorgungsausgleichs zum Zugewinnausgleich und zum Unterhaltsrecht zu erkennen und zu regeln. Außerdem müssen Vereinbarungen der richterlichen Überprüfung, einer Inhalts- und Ausübungskontrolle, standhalten.
Konkrete Fragen lassen sich in einem Beratungsgespräch mit den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht unserer Kanzlei klären.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin