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Das OLG Düsseldorf hat die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für 2017 veröffentlicht.
Bei Einkommen über 5.101,00 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt
*Euro/Monat
Außerdem ist das Kindergeld angestiegen auf 192,00 Euro für das erst und zweite Kind und 198,00 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind sind es 223,00 Euro monatlich.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin