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Das Lieferkettengesetz (vollständig heißt es "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") ist seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht Pflichten für Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten vor. Insbesondere sollen die Umwelt geschützt, Kinderarbeit verhindert und faire Löhne weltweit gezahlt werden.
Die betroffenen Unternehmen sind ab sofort in der Verantwortung, Risiken in ihren Lieferketten zu ermitteln, zu bewerten und zu priorisieren. Hierauf basierend ist eine Grundsatzerklärung zu erstellen und zu veröffentlichen sowie - soweit notwendig - Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Das Gesetz gilt in Deutschland ab 01.01.2023 zunächst ausschließlich für Unternehmen mit zumindest 3.000 Arbeitnehmern. Ab 01.01.2024 wird diese Grenze auf 1.000 Arbeitnehmer heruntergesetzt.
Nach dem Gesetz können gegen Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben des Gesetzes halten, Zwangsgelder von bis zu 50.000 € und Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. .
Hanno Stangier
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht