Sie verwenden einen veralteten Web-Browser. Bitte aktualisieren Sie ihren Web-Browser für ein besseres Internet-Erlebnis.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht unserer Kanzlei beraten und unterstützen Sie in allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen. Bereits seit 1998 wird anlässlich einer Scheidung nicht mehr automatisch über die elterliche Sorge entschieden, vielmehr bleibt ein gemeinsames Sorgerecht zunächst grundsätzlich bestehen.
Interessen der Kinder
Bei einer Trennung der Eltern sind immer auch die Interessen der Kinder betroffen. In dieser Situation kann ein Kind seine Bedürfnisse nur schwer mit den Umständen vereinbaren. Einerseits wünscht es sich, die intensive Beziehung zu beiden Elternteilen zu erhalten. Auf der anderen Seite steht der Wunsch nach Konfliktfreiheit.
Unsere Anwälte für Sorgerecht erleben oft, dass Kinder – von allen Parteien ungewollt – Gegenstand der elterlichen Auseinandersetzung werden. Angst schwindender Einflussnahme auf die Erziehung des Kindes und befürchteter Verlust emotionaler Bindung sind seitens der Eltern jeweils häufig die Ursachen, die hinter einer vordergründigen Sorgerechtsauseinandersetzung stehen.
Die Beratung bei einem unserer Rechtsanwälte bezieht gerade in diesem sensiblen Bereich die verschiedenen Modelle zum Sorge- und Umgangsrecht ein. Residenz-, Wechsel- oder Nestmodell sind Konzepte, die sich über Jahre entwickelt haben und die in dieser herausfordernden Lage grundsätzliche Orientierung geben. Einige Möglichkeiten, die auch den Interessen des Kindes möglichst gerecht werden, sind Mandanten oftmals gar nicht bewusst.
Wenn es darum geht, die rechtlich beste Lösung für die neue Lebenssituation von Ihnen und Ihren Kindern zu finden, helfen Ihnen die Fachanwälte für Familienrecht der Kanzlei Stangier, Regel, Borchard weiter und sind Ihre Partner für das Sorgerecht.
Das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Geht es um die Gestaltung des Sorgerechts anlässlich der Geburt eines gemeinsamen Kindes geht oder um Fragen der elterlichen Sorge bei einer Trennung unverheirateter Paare, sind auch für unverheiratete Eltern unsere Fachanwälte für Familienrecht die richtigen Ansprechpartner und beraten Sie gerne. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die Sorge nicht bereits kraft Gesetzes gemeinsam zu. Es gibt jedoch verschiedene Wege, das gemeinsame Sorgerecht oder das alleinige Sorgerecht des Vaters herbeizuführen. Andernfalls hat die Mutter die alleinige Sorge.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin