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1. Die Änderungen im Recht der GbR erfolgen durch das MoPeG. Was heißt „MoPeG“? „MoPeG“ ist die Abkürzung für: Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts.
2. Es wird ein neues Gesellschaftsregister für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts eingeführt. Muss eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts baldmöglichst im neuen Register eingetragen werden? Nein, eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht, jedoch gibt es in bestimmten Konstellationen einen faktischen Zwang zur Eintragung.
3. Was ist eine „eGbR“? „eGbR“ ist die Abkürzung für eine „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“.
4. Was ist Sinn und Zweck des neuen Gesellschaftsregisters? Sinn und Zweck des neuen Gesellschaftsregisters ist es, dass hinsichtlich Existenz, Identität und ordnungsgemäßer Vertretung einer GbR mehr Rechtssicherheit gewährleistet wird, insbesondere auch für Immobilien, die im Eigentum von GbR stehen.
5. Kann ich selbst eine Eintragung im neuen Register anmelden? Nein, eine Anmeldung ist nur über einen Notar möglich.
6. Was kostet eine Eintragung (Notar- und Gerichtskosten)? Laut dem Bundesministerium für Justiz sollen die Eintragungskosten durchschnittlich ca. 300,00 € betragen.
7. Muss eine eGbR zusätzlich auch im Transparenzregister eingetragen werden? Ja, eine eGbR ist auch im Transparenzregister anzumelden.
Weiterführende Links:
FAQ des BMJV
Gesetz zur Modernisierung des Person Gesellschaftsrechts (MoPeG):
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Hanno Stangier
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht