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Ab 01.01.2024 müssen getrenntlebende Eltern mehr Unterhalt für ihre Kinder leisten. Der Mindestunterhalt für Minderjährige erhöht sich damit erneut. Auch für volljährige Trennungskinder muss mehr gezahlt werden. Das Kindergeld wird wie immer auf den Bedarf angerechnet. Hier finden Sie die Übersicht.
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin