Elektronische Krankschreibung „hybrid“
Nachdem der Start für die elektronische Krankschreibung, die ursprünglich am 01.07.2021 starten sollte, auf den 01.01.2022 verschoben worden ist, gilt Folgendes:
- Ab dem 01.01.2022 übermitteln Ärzte die Krankmeldung der Beschäftigten elektronisch an die Krankenkassen.
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bekommen weiterhin einen „gelben Schein“ (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ausgehändigt, der beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
- Ab dem 01.07.2022 übermitteln Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann auch elektronisch an die Arbeitgeber.
- Die Vorlagepflicht für Beschäftigte bleibt weiter bestehen, d. h.: Sie erhalten weiterhin vom Arzt einen „gelben Schein“, diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie beim Arbeitgeber vorlegen.
Ralf Regel
Fachanwalt für Arbeitsrecht