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Wie wir bereits berichtet haben, hat das Bundeskabinett die Neufassung des neuen Bauvertragsrechts am 2. März 2016 beschlossen.
Jetzt hat der Bundestag am Donnerstag, 9. März 2017, mit breiter Mehrheit für den Regierungsentwurf zur „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in geänderter Fassung gestimmt.
Damit folgen die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz um den Weg weiter für das neue Bauvertragsrecht frei zu machen und den Verbraucherschutz für Bauherren zu verbessern.
Grundlegend sollen mit dem Gesetz die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen eines Bauvertragsrechts ergänzt und modernisiert werden. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Einführung eines Verbraucherbauvertrages im BGB. Unter anderem soll zudem auch der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer endlich ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten, also die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Außerdem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer geregelt werden.
Der aktuelle Stand des Gesetzesentwurfes ist nachzulesen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung vom 18.05.2016 sowie in der zugehörigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 08.03.2017.
Wir halten Sie über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informiert und werden, sobald sich die endgültige Fassung des Gesetzestextes abzeichnet, Schulungen zu diesem Quantensprung anbieten.