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In seiner 958. Sitzung vom 02.06.2017 hat der deutsche Bundesrat u.a. die Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) beschlossen. Sie betrifft § 30 HGrG mit dem Titel "Öffentliche Ausschreibung" und soll den Weg für die Einführung der Unterschwellenvergabeverodnung (UVgO) auf Bundesebene weiter frei machen und ebnen.
Zugleich wurde auch § 55 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geändert.
Mit diesen weiteren Schritten sieht sich das Bundeswirtschaftsministerium weiter auf gutem Weg, die UVgO noch im September 2017 wirksam werden zu lassen.
Wir halten Sie über den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert und werden, sobald sich die endgültige Struktur der Unterschwellenvergabe abzeichnet, Schulungen auch zu diesem Themenkomplex anbieten, ebenso wie zum neuen Vergaberecht insgesamt.