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Nachdem am 18.04.2016 bereits die größte Reform im Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft getreten ist wurde nunmehr auch das öffentliche Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte weiter reformiert.
Das hierfür maßgebliche neue Regelwerk der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) ersetzen wird, ist jetzt im Februar 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden und soll noch im Frühjahr 2017 in Kraft treten. Zuvor ist allerdings noch eine Umsetzung in den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder (bei einigen Ländern zum Teil auch über die Landesvergabegesetze) notwendig.
Grundlegend gilt daher deswegen die UVgO derzeit trotz ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger aus sich heraus noch nicht und ist daher derzeit noch nicht rechtsverbindlich. Man muss insoweit ohnehin auch wissen, dass die UVgO lediglich als Verfahrensordnung gelten wird und nicht als Rechtsverordnung im Range unterhalb eines Gesetzes.
Der aktuelle Stand des Entwurfes zur UVgO ist zudem nachzulesen in den Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Über den weiteren Ablauf des Verfahrens halten wir Sie natürlich informiert und werden, sobald sich die endgültige Struktur der Unterschwellenvergabe abzeichnet, Schulungen auch zu diesem Themenkomplex anbieten, ebenso wie zum neuen Vergaberecht insgesamt.