Sie verwenden einen veralteten Web-Browser. Bitte aktualisieren Sie ihren Web-Browser für ein besseres Internet-Erlebnis.
Auch für unverheiratete Paare bieten Partnerschaftsverträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln. Anstelle unbestimmter gesetzlicher Regelungen, basierend auf dem unsteten Willen des Gesetzgebers, können die Partner eigene Vorstellungen für ihre Lebensgemeinschaft im Rahmen eines Partnerschaftsvertrages individualvertraglich regeln.
Gerade für eheähnliche Lebensgemeinschaften bietet sich dies an, da das Gesetz in der Regel Ansprüche wegen Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrat nicht sichert. Auch für künftige Eheleute sind Verträge sinnvoll, da sie Streitigkeiten im Trennungsfall sowie unerwünschte Folgen vermeiden können. Die Ausarbeitung derartiger Verträge, die individuell nach den Bedürfnissen der Mandanten gestaltet werden, gehört zur Praxis der bei uns tätigen Anwälte im Familienrecht.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin