Sie verwenden einen veralteten Web-Browser. Bitte aktualisieren Sie ihren Web-Browser für ein besseres Internet-Erlebnis.
Die Namensgeber der Kanzlei, Hanno Stangier, Ralf Regel und Dr. Michael Borchard, die zuvor 12 bis 15 Jahre lang in einer international wirtschaftsrechtlich agierenden Anwaltskanzlei tätig waren, haben die Kanzlei im September 2008 gegründet. Seitdem verfolgen wir einen klaren Wachstumskurs und sind heute mit 8 Berufsträgern an zwei Standorten etabliert.
Wir sind mit unseren Fachanwälten in klar definierten Rechtsgebieten tätig und gewährleisten so ein hohes Maß an Spezialisierung und Erfahrung.
Wir verstehen uns als Erbringer einer Dienstleistung. Unser Ziel ist es, Rechtsberatung kompetent, lösungsorientiert, schnellstmöglich, zuverlässig und zu transparenten Honoraren anzubieten. Beratungsgespräche bei unseren Mandanten sind für uns eine Selbstverständlichkeit – wir kommen auch gerne zu Ihnen. Wir leisten für den mittelständischen oder kleinen Unternehmer das, was in Großunternehmen die eigene Rechtsabteilung bietet.
Neben der Vertretung in Gerichtsverfahren sehen wir unseren Schwerpunkt in der außergerichtlichen Beratung. Wir sind überzeugt, dass zeit- und kostenintensive Prozesse bereits durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung vermieden werden können.
Vor einer Mandatsübernahme klären wir den Mandanten transparent und umfassend über die Honorarfrage auf.
Üblicherweise rechnen wir nach Zeitaufwand zu vereinbarten Stundensätzen oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Ergänzend bieten wir Ihnen auch die Vereinbarung von Pauschalhonoraren und Erfolgsvergütungen – soweit gesetzlich zugelassen – an.
Das vereinbarte Honorar halten wir in einer schriftlichen Honorarvereinbarung fest.
Wir verstehen uns als Erbringer einer Dienstleistung. So sind zum Beispiel Beratungsgespräche in den Unternehmen, gerade dort wo die zur Falllösung benötigten Unterlagen und Wissensträger zur Verfügung stehen, für uns eine Selbstverständlichkeit. Der Einblick in die Produktions- bzw. Handlungsabläufe im Unternehmen ist eine wichtige Voraussetzung für eine Problemlösung, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch wirtschaftlich vernünftig und pragmatisch umsetzbar ist. Wir bieten allgemeine Firmenrechtsberatung in regelmäßigen Besprechungen zur Abarbeitung allgemeiner, im Tagesgeschäft aufkommender Rechtsfragen an, um dem mittelständischen oder kleinen Unternehmen die Beratung zukommen zu lassen, die in Großunternehmen nur die eigene Rechtsabteilung leisten kann.
Dabei begeleiten wir regional, überregional und international agierende Unternehmen aus verschiedenen Marktsegmenten. Hierbei hilft uns auch unsere sehr gute Infra- und Kommunikationsstruktur, sowie unsere Lage zwischen dem Großraum Freiburg – Karlsruhe – Mannheim – Stuttgart.