Sie verwenden einen veralteten Web-Browser. Bitte aktualisieren Sie ihren Web-Browser für ein besseres Internet-Erlebnis.
Das Kind impfen lassen oder doch lieber nicht? Das darf ein Elternteil allein entscheiden.
Können sich Eltern nicht über eine Impfung für ihr Kind einigen, kann das Gericht diese Entscheidung allein einem Elternteil übertragen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az.: 6 UF 3/21), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall konnten sich die Eltern nicht darüber einigen, ob ihr Kind geimpft werden sollte, Die Mutter wollte die Standardimpfungen gemäß den Empfehlung der Ständige Impfkommission vornehmen lassen. Der Kindesvater lehnte das ab. Die Mutter wandte sich an das Gericht und beantragte, über die Standardimpfungen allein entscheiden zu können. Mit Erfolg! Das Gericht übertrug ihr die Entscheidung. Ausschlaggebend bei einer solchen Übertragung ist, welcher Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Die Richter zeigten sich überzeugt, dass eine Entscheidung dem Kindeswohl entspreche.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin