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Im Reisepass eines Kindes sollen künftig die Namen aller sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden können. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesministerium vor. Diese neue Möglichkeit soll es allerdings nur in den Fällen geben, wo sich der Familiennamen des minderjährigen Kindes vom Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Praktische Vorteile hätte die neue Regelung, über die Bundestag und Bundesrat noch entscheiden müssen, vor allem bei Auslandsreisen. Denn an der Passkontrolle werden Elternteile, die einen anderen Nachnamen haben als ihr Nachwuchs, häufig aufgefordert, mit der Geburtsurkunde oder anderen Dokumenten nachzuweisen, dass sie tatsächlich ein Elternteil des Kindes sind. Die geplante Verwaltungsvorschrift nimmt auch Influencer in den Blick, Leute, die in sozialen Netzwerken im Internet besonders einflussreich sind. Sie sollen künftig (falls sie nicht unter ihrem Geburtsnamen bekannt sind) ihren Künstlernamen zusätzlich in Pass und Personalausweis eintragen lassen können. Voraussetzung ist, dass sie ein gewisser Bekanntheitsgrad haben. Die neue Vorschrift stellt außerdem klar, dass deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich während der Nazi-Zeit existierten, nicht im Pass oder Personalausweis als Geburtsort eingetragen werden sollen.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin