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Trennungen und Scheidungen haben für die Mandanten fast immer erhebliche wirtschaftliche, teilweise existentielle Konsequenzen. Es stellen sich meist komplexe Fragen, z.B. nach Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Vermögensauseinandersetzungen und die Auslegung ehevertraglicher Regelungen. Als Fachanwälte für Familienrecht unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung gemeinschaftlicher Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Arztpraxen oder Praxen von Freiberuflern sowie Ihres sonstigen Vermögens.
Das eheliche Güterrecht
Das eheliche Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen unter Ehegatten. Nicht alle vermögensrechtlichen Verbindungen unter Ehegatten sind jedoch güterrechtlicher Natur.
Wirkungen aufgrund des Güterstands, z.B. der Zugewinngemeinschaft, und eherechtliche Wirkungen, die ohne Rücksicht auf das Güterstandsrecht eintreten wie zum Beispiel die Unterhaltspflicht, sind zu unterscheiden. So können bei einer selbstständigen Tätigkeit eines Partners weitere vermögensrechtliche Verflechtungen unter Ehepartnern bestehen, zum Beispiel Rechtsgeschäfte wie Arbeits- und Gesellschaftsverträge, ohne dass diese aus der ehelichen Rechtsbeziehung stammen.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht klären für Sie die komplizierten Rechtsbeziehungen und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
Zugewinnausgleich
Als Regelfall des Güterstandes zwischen Ehegatten ist vom Gesetz der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgesehen. Im Falle einer Scheidung findet daraus folgend immer der Zugewinnausgleich statt, sofern die Ehegatten keinen anderen Güterstand vereinbart haben.
Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs gilt im Grundsatz, dass jeder der Ehegatten gleichermaßen an dem durch gemeinsames Wirken erwirtschafteten Erfolg teilhaben soll. Die Klärung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich und die Überprüfung ehevertraglicher Regelungen zum Güterstand gehören zu unserem Aufgabenbereich – obwohl es einfach klingt, handelt es sich um zumeist sehr schwierige Fragen, die durch versierte Fachanwälte für Familienrecht geklärt werden sollten.
Gütertrennung
Die zunehmende Bedeutung der eigenen Absicherung im Alter und der Vielfältigkeit von Versorgungsmodellen bedingt, dass Verfahren zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung sorgfältig und fachkundig begleitet werden sollten. Dies gilt auch nach Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersorgungsausgleichsG).
Versorgungsausgleich und Vereinbarungen
Die Gütertrennung bildet neben der Gütergemeinschaft eine gesetzliche Alternative zur Zugewinngemeinschaft. Bei der Gütertrennung bleiben die jeweils in die Ehe mitgebrachten Vermögen getrennt, ebenso wie das während der Ehe erworbenen Vermögen. Genauso verhält es sich mit der Haftung für Schulden. Ein Zugewinnausgleich findet bei der Gütertrennung dementsprechend bei einer Auflösung der Ehe nicht statt.
Unsere Kanzlei berät Mandanten und Kollegen bei der Wahl des Güterstandes unter anderem vor dem Hintergrund von Immobilien-, Kapital- oder Betriebsvermögen.
Maike Kogeler
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin