Sie verwenden einen veralteten Web-Browser. Bitte aktualisieren Sie ihren Web-Browser für ein besseres Internet-Erlebnis.
Die Koalitionspartner in Berlin haben den 1. Entwurf eines „Gesetzes gegen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen“ (Lohngleichheitsgesetz) verabschiedet.
Worum geht es?
Das Gesetz soll die unterschiedliche Vergütung zwischen Männern und Frauen ausgleichen, die bei etwa 20 % liegt. Arbeitgeberverbände verweisen darauf, dass das statistische Lohngefälle zwischen Männern und Frauen durch Unterschiede in der Berufswahl und im Erwerbsverhalten und der Erwerbsbiografie der Frauen seine Ursache habe. Im Koalitionsvertrag ist zwar vorgesehen, dass dieses Gesetz erst für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern greifen soll. Demgegenüber sieht der Koalitionsentwurf aber vor, dass das Gesetz bereits bei einer Unternehmensgröße ab 200 Mitarbeitern gelten soll.
Auskunftsanspruch
Das Gesetz sieht einen Auskunftsanspruch für die Mitarbeiter vor. Dieser ist darauf gerichtet zu erfahren, wie viel Kollegen in gleicher Position und der gleichen Qualifikation im Durchschnitt verdienen. Geplant ist, dass Mitarbeiter nicht nur das Recht haben sollen zu erfahren, nach welchen Kriterin das eigene Gehalt bestimmt wurde sondern auch, nach welchen Kriterien der Lohn von Kollegen festgelegt wurde, die in der gleichen Position arbeiten. Sollte sich herausstellen, dass das eigene Gehalt niedriger ist als der der Kollegen, soll ein Anspruch auf Ausgleich bestehen. Somit drohen arbeitgeberseitig Nachzahlungen.
Betriebsgröße und Tarifbindung ist entscheidend
• Für Betriebe mit bis zu 200 Mitarbeitern wird sich nach dem Gesetzesentwurf zunächst nichts ändern.
• Bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ohne Tarifbindung können Mitarbeiter ihren Auskunftsanspruch direkt bei der Geschäftsleitung geltend machen.
• In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern, die tarifgebunden sind, müssen sich die Mitarbeiter nach dem Entwurf zunächst an den Betriebsrat wenden, der dann wiederum die Angelegenheit mit der Arbeitgeberseite abklären soll.
Ausbau der Rechte des Betriebsrats
Das Gesetz stärkt die Rechte des Betriebsrates, dieser soll auf die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern hinwirken. Nach der bisherigen Entwurfslage kann der Betriebsrat den Arbeitgeber zur Überprüfung der Eingruppierung eines Arbeitnehmers sogar auffordern, wenn seiner Meinung nach objektive Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer ein Verstoß gegen das Lohngleichheitsgesetz vermutet wird.
Inkrafttreten
Wann das Gesetz in Kraft treten soll, steht noch nicht fest. Geplant ist, dass das Gesetz noch im Dezember in den Bundestag eingebracht und im Sommer 2017 verabschiedet wird. Da der Entwurf bereits jetzt in der CDU – Koalition heftig umstritten ist, bleibt abzuwarten, ob und mit welchem Inhalt das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird.
Ralf Regel
Fachanwalt für Arbeitsrecht