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Am 18.04.2016 ist die größte Reform im Vergaberecht seit den letzten Jahren in Kraft getreten.
Mit ihr wurde die Vergabe öffentlicher Aufträge grundlegend reformiert und vereinfacht sowie vor allem anwenderfreundlicher ausgestaltet.
Betroffen hiervon ist bisher nur die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte.
Im Zentrum des neuen Vergaberechts steht zunächst das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). In ihm werden erstmals auch die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen geregelt. Zudem finden sich in ihm jetzt genaue Vorgaben zum Ablauf eines Vergabeverfahrens von der Erstellung der Leistungsbeschreibung bis hin zur Prüfung der Ausschlussgründe, der Eignungsprüfung, der Zuschlagserteilung und Auftragsausführung. Auch können öffentliche Auftraggeber nun umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Vergabeverfahren vorgeben – bis hin zur erleichterten Beschaffung von sozialen Dienstleistungen, wie zum Beispiel zur Integration arbeitsuchender Menschen.
Die Reform sieht insgesamt auch vor, dass das Vergabeverfahren effizienter werden soll. Daher wird verstärkte Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel vorgegeben und nach Ablauf einer Übergangsfrist eingeführt.
Ergänzt wird das GWB durch mehrere Rechtsverordnungen, die in einer Mantelverordnung (VgV) zusammengefasst worden sind und das Vergaberecht weiter anwenderfreundlicher werden lassen.
Dies vorausgeschickt arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch schon nach ersten Gesprächen mit den anderen Bundesministerien und den Ländern an einem Diskussionsentwurf für eine Verfahrensordnung für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Dieser soll bereits Anfang 2017 die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ersetzen.
Den aktuellen Stand des Entwurfes können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nachlesen.
Wir informieren Sie weiterhin über den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens und werden, sobald sich die endgültige Fassung des Gesetzestextes abzeichnet, Schulungen zu diesem Quantensprung anbieten.