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Nach einer Trennung sind nicht ausschließlich nur die Kinder betroffen, auch das Haustier kann davon betroffen sein.
Es muss geklärt werden, wer als Hauptbezugsperson des Tieres gilt, wer sich am besten um das Haustier kümmern und das artgerechtere Umfeld bieten kann.
In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Marburg (Az.: 74 F 809/23 WH) hat eine Frau den gemeinsamen Rüden bei der Trennung ohne die Zustimmung des Mannes mitgenommen. Dieser zog mit Erfolg vors Gericht.
In diesem Fall ließ sich nicht eindeutig feststellen, wer die Hauptbezugsperson innehatte. Da der Mann dem Hund einen eingezäunten Garten und eine mehrstündige Gesellschaft bieten konnte, da er von Zuhause aus arbeiten kann und die Frau den Hund für sechs Stunden in der Woche allein lassen müsste, entschied das Gericht dem Mann den Hund zuzusprechen. Die Frau musste den Hund unverzüglich an den Mann herausgeben.
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin