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Ab 01.01.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle zur Bemessung der Kindesunterhaltsansprüche. Nach der deutlichen Erhöhung in den letzten beiden Jahren fällt die Erhöhung nur geringfügig aus.
Das betragsmäßig unveränderte Kindergeld in Höhe von 250,00 Euro wird wie immer hältig auf den Bedarf angerechnet.
Hier finden Sie die Übersicht.
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin