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Ab 01.01.2026 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle zur Bemessung der Kindesunterhaltsansprüche. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht sich ebenso wie der Unterhalt für Volljährige. Entsprechend steigt auch der Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt in den höheren Einkommensstufen an.
Das betragsmäßig ebenfalls ab dem 01.01.2026 erhöhte Kindergeld in Höhe von nunmehr 259,00 Euro wird wie immer hälftig auf den Bedarf angerechnet. Der dem Unterhaltsschuldner zu belassende notwendige Eigenbedarf bleibt mit 1.200,00 Euro für den Nichterwerbstätigen sowie mit 1.450,00 Euro für den Erwerbstätigen unverändert.
Hier finden Sie die Übersicht.
Claudia Peuker
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin